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Ambulant unterstütztes Wohnen

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... ist ein Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht in einem Wohnheim oder bei den Eltern, sondern mit stundenweiser Unterstützung in der eigenen Wohnung leben wollen. Möglich sind dabei Einzelwohnen, Paarwohnen und kleine Wohngemeinschaften.

Hauptaufgabe unserer Arbeit ist, den Betreuten und die Betreute zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen.

Wir bieten ein breites, auf die individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmtes Unterstützungsangebot an. Art, Intensität und Umfang der jeweiligen Unterstützung richten sich nach individuellen Schwerpunkten und werden gemeinsam mit dem Betroffenen und der Betroffenen vereinbart, wie z.B.:

  • Lebenspraktische Fertigkeiten, wie Körperpflege, Haushaltsführung, Ernährung, finanzielle und behördliche Angelegenheiten
  • Soziale und kommunikative Fähigkeiten, wie Freizeitorganisation, Kulturtechniken, Kommunikation
  • Besonderer Hilfebedarf, wie Gesundheitsfürsorge, Orientierungsfähigkeit, Umgang mit der eigenen Behinderung, soziale Kompetenzen
  • Unterstützung im Bereich der Arbeit, wie Ansprechpartner für den Arbeitgeber,
    Ausbildungsmöglichkeiten suchen

Durch die Zusammenarbeit mit unserem Assistenzdienst sind wir in der Lage, ein Netzwerk weiterer Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Ergänzende Leistung

Logo KoKoBe
Logo KoKoBe

Die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle) ist eine Kooperation zwischen  der Lebenshilfe Mülheim an der Ruhr und der Theodor Fliedner Stiftung. Die KoKoBe bietet neben der Vermittlung von Freizeitangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung und Hilfe bei der Durchführung eigener Freizeitangebote auch Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Wohnen sowie Unterstützung beim Gesamtplanverfahren an.

Finanzierung

Finanziert wird Ambulant unterstütztes Wohnen (AUW) in der Regel über das SGB XII. Die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes werden aus eigenen Einkünften oder durch Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsansprüche gedeckt.

Soweit die Vermögensgrenze von zur Zeit 5.000 Euro nicht überschritten wird, übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Kosten für die Betreuung im Rahmen des AUW. Dazu muss beim LVR das Gesamtplanverfahren eingeleitet werden: Mit Hilfe des Bedarfsermittlungsinstruments (BEI), wird individuell der Unterstützungsbedarf erhoben und festgelegt, wie viele Stunden Unterstützung pro Woche nötig sind. Der so entstandene Gesamtplan, ein Sozialhilfe-Grundantrag und eine ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung müssen dann dem Sozialamt vorgelegt werden. Die Lebenshilfe Mülheim sowie die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) Mülheim sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung einer Betreuung ergibt sich durch die Beantragung des persönlichen Budgets. Mit dem „Persönlichen Budget“ können Menschen mit Behinderung die Betreuungsleistungen des ambulant unterstützten Wohnens selbstständig einkaufen und bezahlen. Dazu erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin eine Geldleistung, welche die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen ersetzt. So entscheidet er selbst, welche Hilfen gewünscht und benötigt werden, und welcher Dienst diese Leistung erbringen soll.

Die Höhe des ausbezahlten persönlichen Budgets soll den individuell festgestellten Bedarf der Antragsteller bzw. der Antragstellerin decken. Er wird aber die Höhe der Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Das persönliche Budget für Wohnhilfen kann beim Landschaftsverband Rheinland beantragt werden. Es ist möglich, dass der Mensch mit Behinderung neben dem „Persönlichen Budget“ zusätzlich Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes (z.B. Grundsicherung für Miete, Essen und Heizung) bekommt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

Team Ambulant unterstütztes Wohnen
Geschäftsstelle
Hänflingstraße 23
45472 Mülheim an der Ruhr

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